Verwalterwechsel nach WEG-Reform 2020 – Ablauf, Fristen & FAQ
Sie planen einen Verwalterwechsel Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)? Auf dieser Seite erklären wir Ihnen den Ablauf – von der Abwahl des bisherigen Verwalters über die Beendigung des Verwaltervertrages bis zur geordneten Übergabe an die neue Hausverwaltung.
Ablauf des Verwalterwechsels in 6 Schritten
1. Ausgangslage & Vorbereitung
Die Eigentümergemeinschaft prüft die aktuelle Verwaltungssituation: Leistungen, Erreichbarkeit, Abrechnung, Kommunikation. Bei Bedarf werden Angebote anderer Hausverwaltungen eingeholt.
- Transparenz über Kosten & Leistungen
- Vergleich von Verwalterangeboten
- Vorbereitung der Eigentümerversammlung
2. Abwahl des bisherigen Verwalters
In der Eigentümerversammlung wird der Verwalter mit einfacher Mehrheit abberufen – jederzeit und ohne Angabe von Gründen.
- Beschluss zur Abberufung (Tag 0)
- Beendigung der Amtsstellung sofort oder zu einem festgelegten Datum
- Der Verwaltervertrag läuft zunächst weiter
3. Fristen & Verwaltervertrag
Nach der WEG-Reform 2020 endet der Verwaltervertrag spätestens sechs Monate nach Abwahl, wenn keine frühere Kündigung oder Vertragslaufzeit greift.
- Außerordentliche Kündigung bei Pflichtverletzung möglich
- Ordentliche Kündigung nach Vertragsfrist
- Automatisches Vertragsende nach 6 Monaten ab Abwahl
4. Bestellung der neuen Hausverwaltung
Die neue Hausverwaltung wird per einfacher Mehrheit bestellt. Der Beginn des neuen Verwaltungsvertrages wird auf das Ende des alten Vertrags abgestimmt.
- Beschluss über neuen Verwalter (z. B. KHS)
- Beschluss über Verwaltervertrag (max. 5 Jahre Laufzeit)
- Nahtloser Übergang ohne Verwaltungslücke
5. Übergabe der Unterlagen
Nach Vertragsende ist der bisherige Verwalter verpflichtet, die Unterlagen unverzüglich und vollständig herauszugeben.
- Beschlusssammlung, Abrechnungen, Wirtschaftspläne
- Kontoauszüge, Rücklageninformationen, Bankvollmachten
- Verträge, Eigentümerlisten, technische Unterlagen
6. Start mit der neuen Verwaltung
Ab dem ersten Tag nach Vertragsende des alten Verwalters übernimmt die neue Hausverwaltung die operative Verantwortung.
- Übernahme Kontenführung & Zahlungsverkehr
- Kommunikation mit Eigentümern & Dienstleistern
- Planung von Wirtschaftsplan, Abrechnung & Maßnahmen
📌 Zeitlicher Ablauf & 6-Monats-Frist beim Verwalterwechsel
Der folgende Zeitstrahl zeigt die typische Abfolge bei einem Verwalterwechsel nach der WEG-Modernisierung 2020:
Eigentümerversammlung
│
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🗳️ Tag 0: Abberufung des bisherigen Verwalters
│ – Amtsstellung endet sofort oder zu einem bestimmten Datum
│ – Verwaltervertrag läuft weiter
│
├─ 🔔 Optional: außerordentliche/ordentliche Kündigung
│
├─ ⏳ Spätestens nach 6 Monaten:
│ automatisches Vertragsende kraft Gesetzes
│
▼
📦 Vertragsende & Unterlagenübergabe
│ – vollständige Herausgabe der Verwaltungs- und Finanzunterlagen
│
▼
🏁 Start der neuen Hausverwaltung
│ – neue Verwaltung (z. B. KHS) übernimmt alle Aufgaben
FAQ zum Verwalterwechsel Ihrer WEG
Häufige Fragen von Eigentümern zum Verwalterwechsel nach der WEG-Reform 2020 – kompakt beantwortet.
Ja. Nach der WEG-Modernisierung 2020 kann der Verwalter jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einfacher Mehrheit von der Eigentümerversammlung abberufen werden. Die rechtliche Stellung als Verwalter endet, der Vertrag läuft jedoch getrennt weiter.
Wird der Verwalter abberufen, endet der Verwaltervertrag spätestens sechs Monate nach der Abwahl automatisch, sofern er nicht vorher durch Kündigung oder reguläres Vertragsende beendet wird. So bleibt die Gemeinschaft stets handlungsfähig, auch wenn länger laufende Verträge bestehen.
Die neue Hausverwaltung kann organisatorisch früh eingebunden werden, übernimmt aber die volle rechtliche Verwaltung ab dem Zeitpunkt, zu dem der frühere Verwaltervertrag endet. Häufig wird der Beginn des neuen Vertrages exakt auf dieses Datum gelegt, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
Der bisherige Verwalter ist gesetzlich verpflichtet, nach Ende seiner Bestellung bzw. Vertragsbeendigung sämtliche Unterlagen unverzüglich und vollständig herauszugeben. Bei Verweigerung kann die WEG rechtlich gegen ihn vorgehen. Eine geordnete Übergabe ist Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung.
Wir unterstützen Ihre Eigentümergemeinschaft von der Formulierung der Beschlussvorschläge über den rechtssicheren Ablauf der Abwahl bis hin zur koordinierten Unterlagenübergabe. Ziel ist ein transparenter, konfliktarmer Wechsel zu einer modernen und zuverlässigen Verwaltung.
Unverbindliche Anfrage zum Verwalterwechsel
Sie überlegen, den Verwalter Ihrer WEG zu wechseln oder wünschen eine zweite Meinung zu Abläufen und Fristen? Gern prüfen wir Ihre Situation und erstellen ein individuelles Angebot.
Hinweis:
Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Aktualität. Für verbindliche rechtliche Einschätzungen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsbeistand.